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   VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15   

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https://dejure.org/2016,3521
VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15 (https://dejure.org/2016,3521)
VG Leipzig, Entscheidung vom 26.01.2016 - 5 L 1429/15 (https://dejure.org/2016,3521)
VG Leipzig, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 5 L 1429/15 (https://dejure.org/2016,3521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In Syrien absolvierte Ausbildung kann förderungsrechtlich zu berücksichtigen sein

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07

    Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland

    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Denn die Anwendung dieser Bestimmung setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der Förderungsbewerber, der im Ausland einen dort berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss erworben hat, sich bei offener Wahlmöglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine Ausbildung im Ausland entschieden hat (vgl. aus der jüngeren Zeit BVerwG, Urteil vom 10.04.2008 - 5 C 12/07 -, ; siehe auch Tz. 7.1.15 BAföG-VwV).

    Diese nur begrenzte Intention des Gesetzgebers gebiete es, die Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG entsprechend ihrem Zweck einschränkend auszulegen (siehe zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O., unter Verweis auf die Gesetzesentwurfsbegründung der Bundesregierung).

    Bei Asylberechtigten, die vor ihrer Ausreise im Herkunftsland einen Berufsabschluss erworben haben, ist anerkannt, dass eine derartige offene Wahlmöglichkeit erst mit der Ausreise entstanden ist (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 01.07.2011 - 12 A 1558/09 -, ; Tz. 7.1.15 BAföG-VwV).

    War demgemäß für den Antragsteller eine offene Wahlmöglichkeit nicht gegeben, wäre er nur dann wegen eines förderungsrechtlich beachtlichen Ausbildungsabschlusses von der Ausbildungsförderung auszuschließen, wenn der im Ausland erworbene Berufsabschluss im Inland als zu einer Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt wird (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 01.07.2011, a. a. O.).

    Bei wertender Betrachtung und unter Berücksichtigung der Systematik des BAföG ist die weitere Ausbildung, für die Ausbildungsförderung beantragt wird, daher als andere Ausbildung im Sinne des § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG zu behandeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 04.03.2013 - 1 B 306/13

    Anordnungsgrund, abgelaufener Zeitraum, rückwirkende Leistungsgewährung

    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Allerdings liegt ein Anordnungsgrund für Zahlungen hinsichtlich bereits abgelaufener Zeiträume im Regelfall nicht vor (SächsOVG, Beschluss vom 04.03.2013 - 1 B 306/13 -, ; Kuhla in Posser/Wolff, VwGO 2. Aufl. 2014, § 123 Rn. 135.1 jeweils m. w. N.).

    Zwar kann ein Anordnungsgrund insoweit auch nicht erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung angenommen werden (a.A. SächsOVG, Beschluss vom 04.03.2013, a. a. O.), weil dieser allein im Ermessen des Gerichts liegt und sich dem Einflussbereich des Antragstellers entzieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 12 A 1558/09

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei sowohl deutscher als auch jordanischer

    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Bei Asylberechtigten, die vor ihrer Ausreise im Herkunftsland einen Berufsabschluss erworben haben, ist anerkannt, dass eine derartige offene Wahlmöglichkeit erst mit der Ausreise entstanden ist (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 01.07.2011 - 12 A 1558/09 -, ; Tz. 7.1.15 BAföG-VwV).

    War demgemäß für den Antragsteller eine offene Wahlmöglichkeit nicht gegeben, wäre er nur dann wegen eines förderungsrechtlich beachtlichen Ausbildungsabschlusses von der Ausbildungsförderung auszuschließen, wenn der im Ausland erworbene Berufsabschluss im Inland als zu einer Berufsausübung befähigender, gleichwertiger Abschluss anerkannt wird (BVerwG, Urteil vom 10.04.2008, a. a. O.; OVG NRW, Urteil vom 01.07.2011, a. a. O.).

  • VG Leipzig, 12.01.2017 - 5 K 92/16
    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Am 26.01.2016 hat der Antragsteller Klage erhoben (Az.: 5 K 92/16), mit der er die Gewährung von Ausbildungsförderung für das Studium an der HfTL ab Wintersemester 2015/2016 weiterverfolgt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die beigezogene Verwaltungsakte, die Gerichtsakte zum vorliegenden Verfahren sowie auf die Gerichtsakte zum Klageverfahren (Az.: 5 K 92/16) Bezug genommen, die Gegenstand der Entscheidung waren.

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Unabweisbar ist ein Grund nur dann, wenn Umstände eintreten, die die Fortführung der bisherigen Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs objektiv und subjektiv unmöglich machen ( BVerwG, Urteil vom 30.04.1981 - 5 C 36/79 -, ; Humborg, a. a. O., § 7 Rn. 43), sodass eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht in Betracht kommt (Tz. 7.3.16a BAföG-VwV).
  • VG München, 27.10.2011 - M 15 E 11.5112

    Fehlende Statthaftigkeit bei fehlender (rechtzeitiger) Antragstellung bei der

    Auszug aus VG Leipzig, 26.01.2016 - 5 L 1429/15
    Im Ausbildungsförderungsrecht ist ein Anordnungsgrund, d.h. die besondere Dringlichkeit des Begehrens des Antragstellers, regelmäßig zu bejahen, wenn der Auszubildende glaubhaft macht, dass er ohne die beantragte vorläufige Bewilligung von Ausbildungsförderung seine Ausbildung nicht finanzieren kann und deshalb die Weiterführung der Ausbildung gefährdet ist (VG München, Beschluss vom 27.10.2011 - M 15 E 11.5112 -, ).
  • VG Potsdam, 25.07.2019 - 7 L 339/19
    Dies wird nicht zuletzt auch durch Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus sowie die erteilte Aufenthaltserlaubnis bestätigt (vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 5 L 1429/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.07.2023 - 12 CE 23.716

    Erbringung von Ausbildungsförderung für die Ausbildung zum Erzieher ohne

    2.3 Weiter ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine rückwirkende Bewilligung von Ausbildungsförderungsleistungen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht in Betracht kommt, da es insoweit am Vorliegen eines Anordnungsgrunds regelmäßig mangelt (vgl. hierzu VG Leipzig, B.v. 26.1.2016 - 5 L 1429/15 - BeckRS 2016, 43595; Kuhla in BeckOK VwGO, Stand 1.7.2022, § 123 Rn. 135.1 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Hannover, 25.08.2021 - 3 A 314/19

    Anabin; Anrechenbarkeit von Leistungen; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung;

    Auch in diesem Fall ist anerkannt, dass eine zuvor im Ausland abgeschlossene Ausbildung nach § 7 Abs. 1, 2 BAföG einer weiteren Förderung zumindest dann nicht entgegensteht, wenn die Wahlmöglichkeit für eine Ausbildung in der Bundesrepublik erst durch die Flucht aus dem Heimatland ermöglicht wurde, der bis dahin erworbene Abschluss hier nicht anerkannt wird oder für eine Berufstätigkeit genutzt werden kann und eine Tätigkeit im Land der Ausbildung nicht zumutbar ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 18.03.2019 - Az. 2 A 295/18 - juris Rn. 22; VG Leipzig, Urteil vom 26.01.2016 - Az. 5 L 1429/15 - juris Rn. 22 f.).
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